Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über Leistungen zwischen der Lebedinzew & Wicke GbR und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
  2. Die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Leistungen der Lebedinzew & Wicke GbR in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
  3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Lebedinzew & Wicke GbR gültig.

§ 2 Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Jeder der Lebedinzew & Wicke GbR erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Lebedinzew & Wicke GbR ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Lebedinzew & Wicke GbR. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
  2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
  3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Lebedinzew & Wicke GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die Lebedinzew & Wicke GbR, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
  4. Die Lebedinzew & Wicke GbR räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
  6. Die Lebedinzew & Wicke GbR ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Lebedinzew & Wicke GbR, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
  7. Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  8. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Lebedinzew & Wicke GbR, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

§ 3 Vergütung

  1. Entwürfe, Reinzeichnungen, die Übergabe von Admin-Login-Daten für digitale Projekte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
  2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
  3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Lebedinzew & Wicke GbR für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

§ 4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

  1. Die Vergütung ist bei Auslieferung des Werkes fällig, sofern sich aus Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, und ohne Abzug zahlbar. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag von der Lebedinzew & Wicke GbR finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.
  2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig.
  3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
  4. Bei Zahlungsverzug kann die Lebedinzew & Wicke GbR Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Deadlines, Lieferung

  1. Eine vereinbarte Deadline ist ein Datum, bis zu welchem eine bestimmte (Teil-) Leistung vollbracht sein oder ein Austausch stattgefunden haben soll. Deadlines gelten für beide Vertragspartner.
  2. Ist dem Auftraggeber eine Verzögerung bei der Auftragsabwicklung zuzurechnen (bspw. verpasste Deadline durch unzeitgemäße Bereitstellung von Inhalten) hat die Lebedinzew & Wicke GbR das Recht die für diesen Zeitraum geplanten Stundenkontingente in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Ferner werden alle für diesen Vertrag relevanten, zukünftigen von der Lebedinzew & Wicke GbR einzuhaltenden Deadlines unwirksam.

§ 6 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

  1. Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Konzepten, Benutzeroberflächengestaltung, Prototypen-Entwicklung, Website-Programmierung, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
  2. Die Lebedinzew & Wicke GbR ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Lebedinzew & Wicke GbR entsprechende Vollmacht zu erteilen.
  3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Lebedinzew & Wicke GbR abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Lebedinzew & Wicke GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
  4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Hosting, Server, Stock-Materialien (Icons, Fotos), Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  5. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet.
    a) Für Fahrtkosten werden pauschal 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt.
    b) Über Fahrtkosten und üblichen Büronebenkosten hinausgehende Spesen werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber verursacht.
    c) Der Auftraggeber kann jederzeit die hierfür zugrundeliegenden Belege einsehen.
    d) Tritt mehr als drei Monate nach Datum unserer Auftragsbestätigung eine wesentliche Änderung der Löhne- und Lohnnebenkosten und Materialkosten ein, so kann die Lebedinzew & Wicke GbR die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen.

§ 7 Eigentum an Entwürfen und Daten

  1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
  2. Die Originale sind der Lebedinzew & Wicke GbR nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
  3. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Lebedinzew & Wicke GbR. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  4. Hat die Lebedinzew & Wicke GbR dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Lebedinzew & Wicke GbR geändert werden.
  5. Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

§ 8 Korrektur, Produktions-Überwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

  1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Lebedinzew & Wicke GbR Korrekturmuster vorzulegen.
  2. Die Produktionsüberwachung durch die Lebedinzew & Wicke GbR erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Lebedinzew & Wicke GbR berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
  3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Lebedinzew & Wicke GbR unentgeltlich fünf einwandfreie Belegexemplare. Die Lebedinzew & Wicke GbR ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
  4. Handelt es sich bei der entstehenden Arbeit um eine Website, ist die Lebedinzew & Wicke GbR berechtigt einen Link zur eigenen Website der Lebedinzew & Wicke GbR im Impressum oder Footer der Seite unterzubringen.
  5. Die Lebedinzew & Wicke GbR ist berechtigt, entsprechende erbrachte Arbeiten in angemessener Form auf ihrer eigenen Website und- oder Kanälen in den sozialen Medien zu präsentieren.

§ 9 Haftung

  1. Die Lebedinzew & Wicke GbR haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Lebedinzew & Wicke GbR auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die Lebedinzew & Wicke GbR bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Lebedinzew & Wicke GbR gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Lebedinzew & Wicke GbR tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
  3. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
  4. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Lebedinzew & Wicke GbR.
  5. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Lebedinzew & Wicke GbR geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
  6. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Lebedinzew & Wicke GbR keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann die Lebedinzew & Wicke GbR im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
  7. Bei Fotoshootings geht die Lebedinzew & Wicke GbR davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen und gesetzliche Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber.

§ 10 Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen

  1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
  2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Lebedinzew & Wicke GbR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
  3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Lebedinzew & Wicke GbR übergebenen Vorlagen und Inhalte berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber der Lebedinzew & Wicke GbR von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 11 Vertragsauflösung

  1. Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.
  2. Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist die Lebedinzew & Wicke GbR berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden.
  3. Die Lebedinzew & Wicke GbR zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an und verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen.
  4. Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt.
  5. Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an die Lebedinzew & Wicke GbR zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.

§ 12 Software und Domains

  1. Gehören Software oder Skripte zum Lieferumfang, wird dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
  2. Da Internetseiten dynamischer Natur sind, kann die Lebedinzew & Wicke GbR keine Garantie auf korrekte Darstellung geben. Grundsätzlich wird eine korrekte Seitendarstellung in Browsern der vergangenen zwei Jahre angestrebt. Für die korrekte Seitendarstellung wird jedoch keine Garantie übernommen.
  3. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass sämtlicher Quellcode und alle jetzigen und zukünftigen Inhalte öffentlich in einem Projekt auf github.com einsehbar sind.

§ 13 Inhalte

  1. Der Auftraggeber ist alleine verantwortlich für den Inhalt seiner Webseiten. Kritische Inhalte, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzliche Regeln für Onlineshops und das Impressum und die Datenschutzvorkehrungen sollte der Auftraggeber von einem Anwalt prüfen lassen. Der Kunde stellt die Lebedinzew & Wicke GbR von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in Ihrer Ehre verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt. Weiterhin versichert der Kunde ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der BRD verstoßen. Dem Kunden ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen.
  2. Die Lebedinzew & Wicke GbR ist nicht berechtigt in Gesetzesfragen zu beraten – dies ist allein Rechtsanwälten vorenthalten. Der Kunde muss sich daher selbst über die aktuelle Gesetzeslage informieren. Die aus Gesetzesänderungen resultierenden Änderungsarbeiten gehen zu lasten des Kunden.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Lebedinzew & Wicke GbR.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Die Unwirksamkeit oder auch vertragliche Aufhebung einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
  4. Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.
  5. Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Designgesetzes.
  6. Entgegenstehende Einkaufs-, Geschäfts und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.